Spezial-AIF · § 282 KAGB
21 Oaks Blockchain Horizon
Bei dem 21 Oaks Blockchain Horizon handelt es sich um einen allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF im Sinne des § 282 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dessen Anteile gemäß § 1 Abs. 6 KAGB nur von professionellen und semi-professionellen Anlegern erworben werden können. Privatanleger können keine Anteile des 21 Oaks Blockchain Horizon erwerben.
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