Bei dem 21 Oaks Blockchain Horizon handelt es sich um einen allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF im Sinne des § 282 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dessen Anteile gemäß § 1 Abs. 6 KAGB nur von professionellen und semi-professionellen Anlegern erworben werden können. Privatanleger können keine Anteile des 21 Oaks Blockchain Horizon erwerben.